COVID19 – Information zur aktuellen Situation

 

Die Grundlage für unsere Regelungen ist die Corona VO des Landes Baden-Württemberg in ihrer aktuellsten Fassung

Corona_Verordnung_Sport_BaWü

Die Regelungen für die Nutzung der Tennisplätze sowie für die Nutzung der Duschen haben wir über die Wintermonate von unserer Homepage gelöscht und hoffen, dass wir diese im kommenden Frühjahr nicht mehr in der Form ausgraben müssen.

Regeln für die Nutzung des Tennisheims:

Zusätzlich zur Corona VO gilt die Allgemeinverfügung für den gesamten Alb-Donau-Kreis gültig ab dem 23. Oktober 2020 - das Heim musste anfänglich generell ab 23 Uhr geschlossen sein. Ende des Jahres 2020 mussten dann ja alle Gastronomiebetriebe wegen COVID19 geschlossen bleiben. Sollte sich die Situation wieder verändern, werden wir hier entsprechend infomieren. 

Hygienekonzept für die Gastronomie

Merkblatt für den Gast

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern und Gastnutzern dafür, dass im abgelaufenen Jahr 2020 die Regeln immer sehr gut befolgt wurden! Behaltet das bei und bleibt gesund!